BUNDjugend  

28.10.2019: Klimaschutz braucht Menschenrechte- Das Recht auf Nahrung in der Klimapolitik

Das erste internationale Abkommen zum Klimaschutz wurde 1992 mit der Klimarahmenkonvention geschlossen. Ob das früh oder schon spät war, sollte an diesem Abend gar nicht im Fokus sein, zur Debatte stand etwas Anderes:

In wieweit werden die Menschen, die von möglichen Klimaschutzmaßnahmen unmittelbar betroffen sind, eigentlich mitbedacht- oder gar miteinbezogen? „Menschenrechte“ wurden z.B. das erste Mal im Pariser Klimaschutzabkommen von 2015 erwähnt – in der Präambel.

Gertrud Falk, Referentin für die internationale Menschenrechtsorganisation FIAN (in Deutschland organisiert als „FIAN Deutschland e.V.) konnte den Teilnehmenden einen neuen, kritischeren Blick auf Klimaschutzmaßnahmen eröffnen und spannende Beispiele nennen von Maßnahmen, die a) Lebensraum und –grundlage von besonders verwundbaren Menschen zerstört haben und/oder b) nicht mal den gewünschten Nutzen gebracht haben.
Eukalyptus Bäume, die zu den wasserintensivsten Baumarten der Welt gehören, in einer wasserarmen Region? Leiden müssen darunter die Ärmsten, die Bedeutung fürs Klima ist marginal. Der Bau von Staudämmen zur Energiegewinnung? Kein Problem, die Bewohner*innen bekommen wir schon umgesiedelt ***hust***vertrieben***hust***.
Wir waren doch alle einigermaßen erstaunt, wie unbedacht manche Klimaschutzmaßnahmen konzipiert sind. In jedem Fall hat der Vortrag gezeigt, dass für nachhaltige und global gerechte Maßnahmen eine breitere Perspektive notwendig ist, als ein reiner Fokus auf Treibhausgasemissionen.